KI in der Videoproduktion: Chancen nutzen, Daten schützen
Veröffentlicht: 07.01.2026 · Autor: Martin Zöllner, Head of Production
KI in der Videoproduktion: Datenschutz & Compliance | not AFRAID
KI beschleunigt Videoproduktion massiv – aber sobald Gesichter, Stimmen und interne Inhalte im Spiel sind, wird Datenschutz zur Pflicht. Dieser Beitrag zeigt, welche Daten besonders sensibel sind, wie du Tool-Settings/Opt-out sauber prüfst und was DSGVO/EU AI Act praktisch bedeuten. Plus: unser not-AFRAID Ansatz „Privacy by Design“. | not AFRAID
Key Takeaways:
  • KI-Video skaliert Output, aber erhöht Daten- und Compliance-Risiken.
  • Kritisch sind v. a. Gesicht, Stimme, interne Inhalte und Nutzungsdaten.
  • Prüfe bei Tools: Training/Opt-out, AVV/DPA, Serverstandorte, Löschung.
  • DSGVO bleibt Pflicht, der EU AI Act bringt zusätzlich Transparenz-/Kennzeichnung.
  • Sicherer Weg: Privacy by Design + klare Freigabeprozesse.
1. Was KI heute in der Videoproduktion möglich macht
KI ist kein „nice to have“ mehr. Sie ist ein echter Produktionsfaktor – vor allem in drei Bereichen:
Avatare & synthetische Sprecher:innen
Einmal sauber aufgesetzt, lassen sich Avatare wiederverwenden: neue Skripte, neue Sprachen, neue Formate – ohne jedes Mal Dreh und Team zu mobilisieren. Das ist besonders stark für wiederkehrende Kommunikation (Training, Updates, interne Themen).
Geschwindigkeit & Effizienz in der Postproduktion
Untertitel, Übersetzungen, Format-Adaptionen und Snippets entstehen deutlich schneller. KI nimmt hier die Routine raus – und macht Output planbarer.
Personalisierung & Varianten
Master-Content wird in Varianten nutzbar: unterschiedliche Längen, Hooks, Beispiele pro Zielgruppe/Markt. Was früher wirtschaftlich kaum machbar war, ist heute realistisch.
Der Haken: In fast allen Fällen sind dabei auch Daten im Spiel – und damit die Frage: Was geben wir in Tools rein, wo landet es, wer kann darauf zugreifen, und bleibt etwas im Training hängen?
2. Welche Daten in KI-Videoprojekten wirklich sensibel sind
Nicht jede Datei ist gleich kritisch. Entscheidend sind Daten, die Menschen identifizierbar machen oder interne Informationen preisgeben.
Gesichter & (biometrische) Bilddaten
Video heißt fast immer: Gesichter. Juristisch wird es besonders relevant, wenn Bilddaten biometrisch verarbeitet werden – also für die eindeutige Identifizierung einer Person. Unter der DSGVO fallen „biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung“ in eine besonders geschützte Kategorie.
Praktisch heißt das: Wenn aus echten Personen Avatare, synthetische Darstellung oder Voice/Face-Replikationen entstehen, brauchst du saubere Einwilligungen, klare Zwecke, klare Dauer und ein Lösch-/Kontrollkonzept.
Stimmen & Voice-Cloning
Stimmen sind hoch-individuell. Sobald sie technisch so verarbeitet werden, dass eine Person erkennbar/rekonstruierbar wird (z. B. Voice-Cloning), steigen die Anforderungen an Einwilligung und Zweckbindung – und du brauchst ein sauberes „Wer darf was“-Regelwerk.
Skripte, Transkripte, interne Inhalte
Viele KI-Workflows füttern Tools mit:
Skripten (Erklärfilm, Sales-Video)
Transkripten (z. B. interne Calls)
Produkt-/Angebotsdokumenten
Hier steckt oft mehr drin als „nur Text“: Strategie, Roadmap, Kundennamen, Preislogik, interne Prozesse. Das sind genau die Inhalte, die du nicht versehentlich in irgendwelchen Trainingspools wiederfinden willst.
Nutzungsdaten & Tracking
Wenn Tools auswerten, wer welche Videos wann wie lange schaut und das einzelnen Personen/Konten zugeordnet wird, bist du wieder in klassischem DSGVO-Terrain: Transparenz, Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Löschung.
Kurz: Gesicht, Stimme, interne Inhalte und detaillierte Nutzungsdaten sind der Kern, den du schützen musst – technisch, organisatorisch und vertraglich.
3. Datenkontrolle in der Praxis: „Kein Training auf Kundendaten“ & Opt-out
Die gute Nachricht: Im B2B-Umfeld ist es zunehmend Standard, dass Anbieter Kontrollmechanismen anbieten. Die schlechte: Man muss genau hinschauen, welches Produkt (Free vs. Enterprise), welcher Modus (Web vs. API) und welche Einstellung gilt.
Was Anbieter typischerweise zusichern. Beispiele (als Orientierung, nicht als Ersatz für Prüfung):
OpenAI schreibt für die API, dass API-Daten seit 1. März 2023 standardmäßig nicht zum Training/Verbessern genutzt werden – außer man optiert explizit ein. Sie betonen für Business-/Enterprise-Umgebungen ebenfalls „kein Training auf Business Data by default“.
HeyGen beschreibt in seiner GDPR-Info u. a., dass Enterprise-Daten standardmäßig vom Training ausgeschlossen sind und Opt-out möglich ist (laut Anbieter-Angabe).
Synthesia beschreibt in seiner AI-Governance, dass Kundendaten (Inputs/Outputs) nicht zur Vortrainierung genutzt werden; Anpassungen/Fine-Tuning erfolgen nach Kundeninstruktion (laut Anbieter-Angabe). Synthesia
Der 5-Minuten-Check für Unternehmen
Bevor du sensible Inhalte in ein Tool gibst, prüfe mindestens:
  • Training/Model Improvement: Gibt es „Do not train“ / Opt-out? Ist das Default oder musst du aktiv umstellen?
  • AVV/DPA (Auftragsverarbeitung): Gibt’s einen DPA/AVV? Wer sind Subprozessoren? (Ohne das: rote Flagge.)
  • Speicherung & Löschung: Wie lange wird gespeichert? Kannst du löschen lassen? Gilt das auch für Avatare/Assets?
  • Serverstandorte & Zugriff: Wo liegen Daten? Wer hat Zugriff? Gibt’s Rollen/Rechte, SSO, Audit-Logs?
  • Setups trennen: „Spielwiese“ nur mit nicht-sensiblen Daten. Produktiv nur mit abgesichertem Setup.
So wird aus „Wir wissen nicht, was mit unseren Daten passiert“ ein handhabbarer Rahmen: KI ja – aber unsere Daten bleiben privat.
4. EU AI Act & DSGVO: Was das praktisch für Video bedeutet
Zwei Dinge gleichzeitig sind wahr:
DSGVO ist jetzt schon Alltag. Und der EU AI Act bringt zusätzliche Transparenzpflichten – und verschiebt Erwartungen an Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit.
EU AI Act: Zeitlinie, die du dir merken solltest
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird ab 2. August 2026 in weiten Teilen anwendbar (mit gestaffelten Übergängen). Für generative Inhalte ist besonders Art. 50 (Transparenzpflichten) relevant; dafür wird die Anwendung ebenfalls auf August 2026 ausgerichtet.
Transparenz & Kennzeichnung bei synthetischen Inhalten
Praktisch heißt das für Videoprojekte (vereinfacht):
  • Wenn Inhalte KI-generiert oder manipuliert sind (Deepfake-ähnlich), steigt die Pflicht, das transparent zu machen.
  • Plattformen ziehen schon heute nach (Labels/Disclosures) – der regulatorische Trend geht klar Richtung „KI ist erlaubt, aber nicht unsichtbar“.
Wichtig: Das hier ist keine Rechtsberatung. Aber als Leitlinie ist es simpel: Wenn der Inhalt realistisch wirkt und Menschen irreführen könnte, ist Transparenz die sichere Bank.
5. Unser Ansatz bei not AFRAID: Privacy by Design
Real first. Smart always. Das gilt auch bei Daten. KI ist für uns ein Verstärker – aber niemals ein Einfallstor.
Tool-Auswahl mit Sicherheitsfilter
Bevor ein Tool in Kundenprojekten landet, klären wir: Training/Opt-out, DPA, Server, Löschung, Zugriffskonzepte. Was unklar bleibt, kommt nicht in den Stack.
Einwilligung & Transparenz by default
Wenn wir mit Gesichtern/Stimmen arbeiten, sind Einwilligung, Zweck, Einsatzfelder und Laufzeit klar dokumentiert. Und: Wenn KI sichtbar beteiligt ist, setzen wir auf Transparenz, nicht auf „wird schon keiner merken“. Alle mit KI erstellten Inhalte werden von uns gekennzeichnet,
Datensparsamkeit & Löschroutinen
Wir geben nur rein, was nötig ist: freigegebene Fassungen statt Roharchive, reduzierte Datensets, klare Löschpunkte nach Projekt.
Juristische Flankierung
KI-Recht ist dynamisch. Deshalb ist juristisches Sparring (AVV, Einwilligungen, Kennzeichnung, Nutzungsrechte) kein „Extra“, sondern Teil eines seriösen Produktionssystems.
Fazit: KI ist kein Risiko – wenn man sie ernst nimmt
KI in der Videoproduktion ist Realität: Avatare, automatisierte Post, Voice, Variantenbau. Wer Content international und effizient skalieren will, kommt daran kaum vorbei. Die entscheidende Frage ist nicht: „KI ja oder nein?“ Sondern: „KI so, dass Daten, Menschen und Marken geschützt sind?“ Mit klaren Regeln, sauberen Tools und echter Transparenz lässt sich beides verbinden: Skalierung durch KI – Vertrauen durch saubere Datenschutzpraxis.
FAQ
1. Welche Daten sind bei KI-Videoproduktion besonders kritisch?
Vor allem Gesichter, Stimmen, interne Inhalte (Skripte/Transkripte/Dokumente) und Nutzungsdaten. Sobald Personen identifizierbar werden oder intern Vertrauliches drinsteckt, steigen die Anforderungen.
2. Brauche ich Einwilligungen für KI-Avatare oder Voice-Cloning?
In der Praxis: ja, und zwar schriftlich, informiert, zweckgebunden. Besonders wenn Gesichter/Stimmen technisch rekonstruiert oder in synthetischen Outputs genutzt werden.
3. Was bedeutet „kein Training auf Kundendaten“?
Das heißt (ideal): Inputs/Outputs werden nicht zur Modellverbesserung genutzt, außer du gibst explizit ein Opt-in. Aber: Das hängt vom Produkt/Plan/Einstellung ab – deshalb immer prüfen. OpenAI Plattform +2 OpenAI +2
4. Welche Tool-Checks sind Pflicht, bevor sensible Daten reinwandern?
Mindestens: Opt-out/Training, DPA/AVV, Speicher-/Löschregeln, Server/Transfers, Zugriffsrechte.
5. Was bringt der EU AI Act für Video-Content?
Er setzt Rahmen und Transparenzpflichten, u. a. für KI-generierte/manipulierte Inhalte (Art. 50) – breite Anwendung ab August 2026.
6. Muss KI-Content künftig gekennzeichnet werden?
Der Trend geht klar Richtung mehr Transparenz – regulatorisch (EU AI Act) und plattformseitig. Wenn etwas realistisch wirkt und täuschen kann, ist Kennzeichnung die sichere Strategie.
7. Wie sieht ein „privacy-first“ KI-Video-Workflow aus?
Echte Personen/Material als Fundament, KI als Verstärker – aber mit DPA, klaren Einwilligungen, minimalem Datensatz, kontrollierten Tools und definierten Löschpunkten.
KI-Video skalieren – ohne Datenschutz-Blindflug.
Wir kombinieren echte Videoproduktion mit KI-Workflows, die Privacy, Brand Safety und EU-Rahmenbedingungen ernst nehmen – von Tool-Check bis Umsetzung.
Real first. Smart always!